Aufbau gegenseitiges Vertrauen

Nulltoleranz für Gewalt am Arbeitsplatz

Flex verfolgt an jedem Ort, an dem wir geschäftstätig sind, einen Nulltoleranz-Grundsatz in Bezug auf Gewalt am Arbeitsplatz. Wir verbieten jedes Verhalten, das bedrohlich ist oder einer anderen Person körperlichen Schaden zufügen könnte.

Wenn Sie Zeuge einer Gewalttat am Arbeitsplatz werden oder eine erleiden, müssen Sie umgehend die örtlichen Behörden (Polizei) und anschliessend die lokale Sicherheitsstelle kontaktieren. Wenn Sie eine Gewaltandrohung beobachten oder erfahren, wenden Sie sich umgehend an das örtliche Sicherheitsteam. Der Arbeitsplatz bedeutet alle Flex-Standorte, jedes Wohnheim, jede Transporteinrichtung (Busse) und/oder Unternehmensveranstaltung.

Verbotene Verhaltensweisen

Gewalt am Arbeitsplatz umfasst körperliche Angriffe, Androhungen von Gewalt und einschüchterndes Verhalten. Verbotene Verhaltensweisen sind unter anderem:

  • Der Besitz von Waffen am Arbeitsplatz, das gilt auch für Parkplätze (nach Massgabe der geltenden lokalen Gesetze)
  • Verbale Angriffe
  • Bedrohung und Einschüchterung
  • Körperliche Aggression
  • Stalking
  • Schikane

Androhung von Gewalt

Androhungen von Gewalt können verbal, non-verbal oder körperlich sein. Eine Androhung von Gewalt wird als verbale und/oder non-verbale Einschüchterung definiert, bei der das Opfer eine Gewaltandrohung wahrnimmt.

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Schutz privater und vertraulicher Daten

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